Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich:
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden.
2. Geistiges Eigentum:
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Bei ihrer Verwendung ohne Zustimmung ist unser Unternehmen zur Geltendmachung einer Abstandszahlung von 20 Prozent der Voranschlagssumme berechtigt.
3. Kostenvoranschläge:
Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich. Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um ein Verbrauchergeschäft handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist ein Kostenvoranschlag schriftlich, unverbindlich jedoch entgeltlich. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht.
4. Annahme des Offertes:
Ein Vertrag kommt mit Unterschrift des Kaufvertrags durch den Auftraggeber zustande. Einvernehmlich als offen vereinbarte Teile des Auftrages sind schriftlich festzulegen.
5. Preisveränderung:
Die Preise unserer Angebote sind aufgrund der aktuellen Atkionen und Materialkosten erstellt und sind daher bis zur Auftragserteilung freibleibend. Sollten sich die oben angeführten Kosten ab diesem Zeitpunkt bis zum Zeitpunkt des Kaufes verändern, so gehen diese Veränderungen zu Gunsten oder zu Lasten des Kunden.
6. Rücktrittsrecht:
Ein Kunde kann bis zum Zustandekommen eines Vertrages vom Vertrag zurücktreten. Die Produkte werden auftragsbezogen gefertigt. Eine Rücknahme ist daher nicht möglich, da es sich um maßgefertigte Einzelanfertigungen handelt. Ein Storno oder ein Rücktritt des Auftrages kann nur dann einvernehmlich vereinbart werden, wenn der Auftrag noch nicht in Produktion/Bestellung genommen wurde und dann nur unter Abgeltung der bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten. Bei Rücktritt innerhalb 2 Wochen erlauben wir uns eine Bearbeitungs- und Planungspauschale von 500,- zu verrechnen.
7. Muster,Holzarten, Beschaffenheit der Materialien:
Muster von Holz, Stein und anderen Materialien können lediglich die allgemeine Farbe und Struktur der Materialien wiedergeben – ein Rechtsanspruch auf eine gewisse Farbe oder Struktur entsteht durch Präsentation eines Musters nicht. Abweichungen und Unterschiede in Farbe, Maserung, Einsperrungen, Gefüge, Schattierungen etc. stellen keine Mängel oder Reklamationsgründe dar, sondern sind in der Natur des Steines, Holzes etc. gelegene Eigenschaften und dem Kunden zumutbar.
8. Maßangaben durch den Kunden:
Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Natur Maß vereinbart worden ist. Erweist sich ein Plan, eine Maßangabe oder Anweisung des Kunden als unrichtig, so ist unser Unternehmen davon sofort zu verständigen.
9. Montage:
Der Kunde hat die ungehinderte Anlieferung der für die Montage erforderlichen Materialien und Geräte zu gewährleisten sowie die zügige Durchführung der Montagearbeiten zu ermöglichen. Allfällig bauseits beizustellende Vorrichtungen (z.B. Licht- und Kraftstrom, Mauerarbeiten, u.ä.) sind vom Kunden zeitgerecht herzustellen. Elektro- und Wasserinstallationen sind in keinem Fall vom Auftrag umfasst und müssen anderweitig seitens des Kunden in Auftrag gegeben werden. Der Kunde hat diese Arbeiten zu vergüten. Stehzeiten oder Kosten einer neuerlichen Anreise, welche nicht von unserem Unternehmen zu verantworten sind, werden ebenfalls nach Regiestundensätzen unseres Unternehmens sowie Reisezeiten verrechnet. Branchenübliche Maß- u. Genauigkeitstoleranzen gelten als vereinbart Ist ein Fixmontagetermin eingeteilt ist dieser Bindend und kann vom Auftraggeber nur bis 10 Tage vorher kostenfrei verschoben oder abgesagt werden. Gegebenenfalls wird eine ortsübliche Aufwands- zuzüglich Ausfallspauschale verrechnet.
10. Arbeitsplattenstöße:
Arbeitsplattenstöße werden wasserfest verleimt. Trotzdem können sie bei längerer Feuchteeinwirkung aufquillen. Dieser Bereich muß stets trocken gehalten werden. Keine Abtropfkörbe, Kaffeemaschienen oder Blumentöpfe in diesem Bereich abstellen. Für Wasserschäden besteht keine Gewährleistung. Unsere Arbeitsplatten bestehen aus Spanplatte mit Schichtstoff belegt. Da der Hauptbestandteil Holz ist, ist geringfügiger Verzug nicht zu vermeiden. Bei Stoßverleimungen ergeben sich daher Höhendifferenzen. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar.
11. Verkehr mit Dritten:
Erforderliche Bewilligungen Dritter, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen.
12. Liefertermine, Annahmeverzug, Lieferverzug:
Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten die bedungenen Liefertermine als voraussichtliche Termine. Dies gilt auch bei Teillieferung. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls bei unserem Unternehmen zumindest grobes Verschulden vorlag.
13. Eigentumsvorbehalt:
Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens.
14. Datenschutz:
Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten (wie z.B. Name, Adresse, Telefon-/Handynummer, E-Mail-Adresse, Faxnummer) lediglich zur Auftragsabwicklung, damit wir die von Ihnen gewünschten Produkte und Dienstleistungen bereitstellen können und Ihnen bei Bestellungen und evtl. nachträglichen Reklamationen helfen können. Wir teilen nur das Minimum an personenbezogenen Daten, das unseren Lieferanten und Handelspartnern ermöglicht, ihre Dienstleistungen für Sie und uns zu erbringen. Wir verpflichten uns Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter zu geben.
15. Zahlungsziel:
Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in vereinbarter Höhe fällig. Die Restzahlung ist nach Fertigstellung aller Arbeiten fällig. Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Die Zahlung hat grundsätzlich durch Überweisung auf das Firmenkonto zu erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen unserem Unternehmen die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
16. Gewährleistung:
Sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderen als unserem Unternehmen verändert worden es sei denn, bei Notreparaturen oder bei Verzug unseres Unternehmens mit der Verbesserung, so sind die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung gegenüber unserem Unternehmen erloschen. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt in Österreich bei beweglichen Sachen zwei Jahre, bei unbeweglichen Sachen drei Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der vollständigen Ablieferung der Leistung zu laufen. Unser Unternehmen übernimmt keine Haftung/Gewährleistung/Garantie für vom Kunden bereitgestellte Elektrogeräte oder sonstige für den Einbau bereitgestellten Waren. Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um ein Unternehmergeschäft handelt, gelten folgende Abweichungen gegenüber den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen: Festgestellte oder feststellbare Mängel sind unverzüglich unserem Unternehmen schriftlich zu rügen, andernfalls Gewährleistungs- und die anderen in § 377 UGB genannten Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können.
17. Haftung für Schäden:
Unser Unternehmen haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Termine betreffend den Austausch und die Verbesserung sind im Einzelfall zu vereinbaren. Sollte der Kunde bei diesem Termin dennoch nicht anwesend sein oder erschwert er durch eigenmächtiges Handeln Verbesserung und Austausch bzw. macht dies unmöglich, so ist für jeden weiteren Verbesserungsversuch vom Kunden angemessenes Entgelt zu leisten.
18. Gerichtsstand:
Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird als Gerichtsstand das örtlich und sachlich zuständige Gericht für den Sitz unseres Unternehmens vereinbart. Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten alle anderen ihre Gültigkeit.
Oktober, 2019